Auswirkungen der novellierten F-Gase-Verordnung:
Am 11. März 2024 ist die novellierte F-Gase-Verordnung (EUVO 2024/573) in Kraft getreten. Dies hat gravierende Folgen für den Betrieb und die Installation von stationären Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen, die fluorierte Treibhausgase (F-Gase) enthalten. Durch die Überarbeitung der bisher gültigen F-Gase-Verordnung (EU-VO 517/2014) sollen die direkten Emissionen fluorierter Treibhausgase zum Schutz des Klimas noch weiter reduziert werden.
Die F-Gase-Verordnung in Kurzform:
Aufgrund einer kontinuierlichen Verringerung der verfügbaren Menge an F-Gasen („Phase-down“), die in der EU jährlich neu auf den Markt gebracht werden darf, durch anwendungsspezifische Verbote des Inverkehrbringens für Anlagen mit F-Gasen sowie durch Verwendungsverbote von bestimmten Kältemitteln für Service- und Wartungsarbeiten zeichnet sich klar ab, wie sich die Kälte- und Klimatechnik in den kommenden Jahren entwickeln wird:
Nach Möglichkeit sollten Neuanlagen nur noch mit nichtfluorierten Kältemitteln wie Propan, Kohlendioxid oder Ammoniak bzw. mit fluorierten Kältemitteln mit einem möglichst niedrigen GWP-Wert geplant werden. Die bisher vorrangig verwendeten, fluorierten Sicherheitskältemittel werden größtenteils vom Markt verschwinden. Stattdessen kommen Kältemittel zum Einsatz, bei deren Verwendung größere Sorgfalt an den Tag gelegt werden muss, weil diese brennbar (Propan) oder toxisch (Ammoniak) sind bzw. eine erstickende Wirkung und hohe Anlagendrücke haben (Kohlendioxid). Preissteigerungen und Engpässe für Kältemittel mit hohem GWP-Wert sind zu erwarten.
Weitere Informationen sind in diesem Flyer des Verbands Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe e.V. zusammengefasst.
Gerne stehen wir Ihnen als Ihr Kälte-und Klimaexperte beratend zu Seite.
Vereinbaren Sie noch heute Ihren Termin mit uns.